Versicherungslexikon L-R
Regelhöchstsätze
Private Krankenversicherung
Die Regelhöchstsätze ergeben sich aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ):
- bis zum 2,3fachen Satz für die persönlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen
- bis zum 1,8fachen Satz für medizinisch-technische Leistungen mit hohem Sachkostenanteil
- bis zum 1,15fachen Satz für Laboruntersuchungen
