Versicherungslexikon L-R

Regelhöchstsätze

Private Krankenversicherung

Die Regelhöchstsätze ergeben sich aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ):

  • bis zum 2,3fachen Satz für die persönlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen
  • bis zum 1,8fachen Satz für medizinisch-technische Leistungen mit hohem Sachkostenanteil
  • bis zum 1,15fachen Satz für Laboruntersuchungen
Tipp: Achten Sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung immer darauf, dass die Versicherung mindestens bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen leistet und nicht nur bis zu den Regelhöchstsätzen.

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