Versicherungslexikon L-R
Pflichtversicherung
gesetzliche Krankenversicherung
Unter die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen folgende Personen:
- Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
- Auszubildende
- Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld
- Landwirte, Künstler und Publizisten (nach näherer Bestimmung in den jeweils eigenen Gesetzen)
- Studenten
- Praktikanten
- in einer Behindertenwerkstatt tätige Behinderte
- Rentner in der Krankenversicherung der Rentner
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