Versicherungslexikon L-R

Pflichtversicherung

gesetzliche Krankenversicherung

Unter die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen folgende Personen:

  • Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
  • Auszubildende
  • Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld
  • Landwirte, Künstler und Publizisten (nach näherer Bestimmung in den jeweils eigenen Gesetzen)
  • Studenten
  • Praktikanten
  • in einer Behindertenwerkstatt tätige Behinderte
  • Rentner in der Krankenversicherung der Rentner
Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen für manche Personen Befreiungsmöglichkeiten. Die Befreieung erfolgt auf Antrag durch den jeweiligen Träger der gesetzlichen  Krankenversicherung.  

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