Versicherungslexikon L-R
Leistungsfreiheit
Unter bestimmten Umständen ist das Versicherungsunternehmen von der Pflicht, eine Versicherungsleistung erbringen zu müssen, befreit. Diese Leistungsfreiheit liegt zum Beispiel in folgenden Fällen vor:
- Bei Verletzungen der Obliegenheiten
- Bei Nichterfüllung von Anzeigepflichten
- Bei absichtlicher oder schuldhafter Herbeiführung des Versicherungsfalles
- Bei Veräußerung der versicherten Sache
- Bei arglistiger Täuschung/Nichtzahlung eines Beitrags
