Versicherungslexikon L-R

Leistungsfreiheit

Unter bestimmten Umständen ist das Versicherungsunternehmen von der Pflicht, eine Versicherungsleistung erbringen zu müssen, befreit. Diese Leistungsfreiheit liegt zum Beispiel in folgenden Fällen vor:

  • Bei Verletzungen der Obliegenheiten 
  • Bei Nichterfüllung von Anzeigepflichten
  • Bei absichtlicher oder schuldhafter Herbeiführung des Versicherungsfalles
  • Bei Veräußerung der versicherten Sache
  • Bei arglistiger Täuschung/Nichtzahlung eines Beitrags