Versicherungslexikon L-R

Leibrente

Private Rentenversicheurng

Die Leibrente ist die gebräuchlichste Form der privaten Rentenversicherung. Sie wird bis zum Lebensende des Versicherten bezahlt, daher der Begriff  "Leibrente". Es ist jedoch meist auch möglich, Hinterbliebenenrenten einzuschließen.
Wird der Rentenanspruch durch laufende Beitragszahlungen in die private Rentenversicherung erworben, spricht man von einer aufgeschobenen Leibrente. Erfolgt die Beitragszahlung in Form eines Einmalbeitrags, handelt es sich um eine sofort beginnende Leibrente.