Versicherungslexikon G-K

Krankheitskostenvollversicherung

Private Krankenversicherung

Eine private Krankheitskostenvollversicherung umfasst Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung können Versicherte der privaten Krankenversicherung aktiv Einfluss auf die individuelle Gestaltung ihres Versicherungsschutzes nehmen. So zahlen sie auch nur für die Leistungen, für die sie sich entschieden haben.  

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