Versicherungslexikon G-K
Krankentagegeld
Private Krankenversicherung
Während beim gesetzlich Versicherten die Krankenkasse nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung ein sogenanntes Krankengeld bezahlt, sollte der privat Versicherte dafür ein sogenanntes Krankentagegeld absichern.
Nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung (normalerweise nach sechs Wochen) dient dieses Krankentagegeld zum Ausgleich des fehlenden Einkommens.
Selbständige und Freiberufler können in der privaten Krankenversicherung den Verdienstausfall durch Krankheit sogar bereits ab dem ersten Krankheitstag versichern.
