Versicherungslexikon G-K

Kapitalertragsteuer

Lebensversicherung

Wird eine Lebensversicherung, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen ist, während der ersten zwölf Jahre vom Versicherungsnehmer rückgekauft, unterliegen die Zinserträge auch bei steuerbegünstigten Lebensversicherungen der Kapitalertragssteuer. Das Versicherungsunternehmen führt diese Steuer direkt an das Finanzamt ab. Der Versicherungsnehmer erhält darüber eine Bescheinigung und kann die Kapitalertragssteuer bei der Veranlagung der Einkommenssteuer geltend machen.