Versicherungslexikon G-K
Gesetzliche Rentenversicherung
Rente und Vorsorge
Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie umfasst Rentenleistungen für Alter, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Rehabilitationsmaßnahmen. Einige Strukturelemente unterscheiden die gesetzliche Rentenversicherung grundlegend von einer privaten Individualversicherung:
Die Leistungen werden nach einer gesetzlich festgelegten Rentenformel bestimmt.
Die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Die Beiträge zur Rentenversicherung werden nach Einkommenshöhe, nicht nach dem individuell versicherten Risiko ermittelt.
Wie alle Zweige der Sozialversicherung ist die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Prinzip der ""sozialen Selbstverwaltung"" organisiert. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind zum Beispiel die Landesversicherungsanstalten (LVAs) für die Arbeiterrentenversicherung und die Bundesversicherunganstalt für Angestellte (BfA) für die Angestelltenrentenversicherung. In den demokratisch gewählten Organen der Rentenversicherungsträger sind die betroffenen Versicherten und Arbeitgeber paritätisch vertreten. Damit können sie die Arbeit der Rentenversicherung mitbestimmen und mitgestalten. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die über 16 Jahre alt sind und eine Sozialversicherungsnummer haben. Gewählt wird in der Regel durch Briefwahl.
