Versicherungslexikon G-K

Kündigung

Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung zur Beendigung eines Vertrags für die Zukunft.
Zur Kündigung äußert ein Vertragspartner gegenüber dem anderen Vertragspartner seinen Willen, eine bestimmte Versicherung zu kündigen. Diese Willenserklärung muss von dem anderen Vertragspartner empfangen und bestätigt werden. Wird ein Versicherungsvertrag fristgerecht gekündigt, wird der Vorgang als ordentliche Kündigung bezeichnet. Erfolgt die Kündigung aufgrund eines außerordentlichen Ereignisses, spricht man von einer außerordentlichen Kündigung.

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