Versicherungslexikon G-K
Krankengeld
Private Krankenversicherung
Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall von ihrem Arbeitgeber eine Lohn- oder Gehaltsfortzahlung. Dieser Anspruch ist im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert, dass eine Fortzahlung von mindestens 80 Prozent des Gehaltes (in der Praxis derzeit meist 100 Prozent) für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, maximal jedoch für sechs Wochen, vorsieht.
Für gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch tritt danach die Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. für privat Versicherte oder freiwillig Versicherte ohne Krankengeldanspruch die Krankentagegeldzahlung der privaten Krankenversicherung ein. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung wird in Höhe von 70 Prozent des Arbeitsentgeltes, maximal jedoch in Höhe von 90 Prozent des Nettoeinkommens und maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. Vom Krankengeld sind weiterhin Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu entrichten, die zur Hälfte von der Krankenkasse getragen werden. Die dabei entstehenden Lücken können durch eine private Krankentagegeldversicherung geschlossen werden. Die private Krankentagegeldversicherung wird in Höhe des versicherten Krankentagegeldes gezahlt, maximal jedoch in Höhe des Nettoeinkommens. Während des Bezuges von Krankentagegeld sind weiterhin der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung sowie zur Rentenversicherung zu tragen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übernimmt die private Krankenversicherung.
