Versicherungslexikon G-K
Kfz-Haftpflichtversicherung
Kfz-Versicherung
Jeder Kfz-Halter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit wird sichergestellt, dass für das Unfallopfer in jedem Fall Schadenersatz geleistet wird. Ein Verstoß gegen diese Versicherungspflicht ist strafbar.
Ohne den Nachweis einer Kfz-Versicherung (Versicherungsbestätigungskarte, früher Doppelkarte) kann ein Fahrzeug nicht zugelassen werden.
