Versicherungslexikon G-K

Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Versicherung

Jeder Kfz-Halter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit wird sichergestellt, dass für das Unfallopfer in jedem Fall Schadenersatz geleistet wird. Ein Verstoß gegen diese Versicherungspflicht ist strafbar.

Ohne den Nachweis einer Kfz-Versicherung (Versicherungsbestätigungskarte, früher Doppelkarte) kann ein Fahrzeug nicht zugelassen werden.