Versicherungslexikon G-K

Kapitalwahlrecht

Private Rentenversicherung

Das Kapitalwahlrecht ist ein Wahlrecht der aufgeschobenen privaten Rentenversicherung.
Wenn der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss noch nicht wissen kann, ob er bei Ablauf seiner Rentenversicherung eine lebenslange Rentenzahlung oder eine einmalige Kapitalauszahlung benötigt, bietet die aufgeschobene Rentenversicherung ein Wahlrecht zwischen beiden Möglichkeiten. Das Kapitalwahlrecht muss bei Ablauf innerhalb bestimmter Fristen ausgeübt werden. Die Höhe der Kapitalabfindung wird nach dem Kapitalwert des Rentenanspruchs berechnet.