Versicherungslexikon G-K
Kapitalbildende Lebensversicherung
Lebensversicherung
Die kapitalbildende Lebensversicherung ist die am meisten verbreitete Form der Altersvorsorge. Sie bietet zum einen die Vorsorgemöglichkeit für das Alter sowie einen Risikoschutz für die Hinterbliebenen im Todesfall. Vom Versicherer wird eine vereinbarte Versicherungssumme für den Todesfall während der gesamten Vertragslaufzeit garantiert. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter, der Laufzeit und dem Beitrag. Der Sparanteil des Beitrags wird von den Unternehmen am Kapitalmarkt gewinnbringend angelegt. An diesem Gewinn ist der Versicherungsnehmer entsprechend seines auf den Vertrag bezogenen Kapitals beteiligt. Im Erlebensfall erhält der Versicherungsnehmer die Ablaufleistung aus dem Versicherungsvertrag am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt. Die Absicherung in Höhe der Versicherungssumme besteht im Todesfall ab dem ersten Tag. Die kapitalbildende Lebensversicherung könnte daher auch als Sparvertrag mit Risikoschutz charakterisiert werden.

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