Versicherungslexikon G-K
Invaliditätsleistung
Unfallversicherung
Die Invaliditätsleistung ist die Leistung, die das Versicherungsunternehmen im Versicherungsfall zu erbringen hat, wenn der Versicherte durch einen Unfall eine dauernde Invalidität davongetragen hat.
Anspruch auf die Invaliditätsleistung hat die versicherte Person, wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgehalten und vom Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsunternehmen, bei dem die Unfallversicherung besteht, schriftlich gemeldet worden ist.
Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des erlittenen Unfalls, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.

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