Versicherungslexikon G-K

Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich aus der Multiplikation des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen des Vorjahres mit der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze . Er ist unter anderem maßgeblich für den Arbeitgeberzuschuss zu einer privaten Krankenversicherung, dessen Höhe anhand des Höchstbeitrages berechnet wird.