Versicherungslexikon G-K
Hilfsmittel
Private Krankenversicherung
Zu den Hilfsmitteln gehören Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Bandagen oder Ähnliches. Im Rahmen der Tarifgestaltung sind die Leistungen für Hilfsmittel häufig der Summe, der Zeit oder auch der Stückzahl nach begrenzt. Eine Erstattung erfolgt nur im Falle medizinischer Notwendigkeit. Darüber hinaus gibt es Hilfsmittel, die Versicherungsunternehmen fallweise erstatten bzw. die auf dem Kulanzweg erstattet werden. Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte man deshab stets darauf achten, dass Hilfsmittel möglichst vollständig übernommen werden (offener Hilfsmittelkatalog)
