Versicherungslexikon G-K

Heilpraktiker

Private Krankenversicherung

Heilpraktiker sind Heilkundige, die aufgrund des Heilpraktikergesetzes die Erlaubnis zur Ausübung ihrer Heilkunde haben. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden Behandlungskosten und durch Heilpraktiker verordnete Arznei- und Heilmittel in der Regel nicht erstattet. Die private Krankenversicherung sieht dagegen in vielen ihrer Tarife die Übernahme von Kosten für Heilpraktikerbehandlungen sowie von verordneten Arznei- und Heilmitteln vor.