Versicherungslexikon G-K
Heil- und Kostenplan
Private Krankenversicherung
Ein Heil- und Kostenplan sollte vor Beginn einer Maßnahme im Bereich von Zahnersatz und Kieferorthopädie auf jeden Fall vorgelegt werden. Er muss die vorgesehene Behandlung und die dafür entstehenden Kosten enthalten. Die private Krankenversicherung gibt daraufhin Auskunft, welche Kosten übernommen werden und wie hoch der Eigenanteil gegebenenfalls sein kann. Die Kosten für das Erstellen des Heil- und Kostenplanes übernimmt die Versicherung.
