Versicherungslexikon G-K
Halter
Kfz-Versicherung
Der Halter eines Fahrzeugs wird bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugbrief eingetragen. Der Fahrzeughalter kann sich vom Eigentümer und Fahrer unterscheiden. Juristisch ist der Fahrzeughalter derjenige, der das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt. Er ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet, eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung, also eine Kfz-Versicherung, abzuschließen, wenn sich das Fahrzeug im Gebrauch befindet. Er ist Träger der Gefährdungshaftung, die sich aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs ergibt.
