Versicherungslexikon G-K

Haftung

Haftpflichtversicherung

Der Gesetzgeber unterscheidet mehrere Haftungsformen. Die wichtigsten sind:
- Verschuldenshaftung: Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass jeder, der schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht hat, für den entstandenen Schaden unbegrenzt zum Schadenersatz verpflichtet ist.
- Gefährdungshaftung: Von manchen Dingen geht eine besondere Gefahr für Umwelt und Mitmenschen aus. Für diese Dinge, wie zum Beispiel Öltanks, Kfz und auch Tiere, haftet der Besitzer auch ohne eigenes Verschulden. Er ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Sache besteht und kein eigenes Verschulden des Geschädigten vorliegt.

Um das Risiko der Haftung zu begrenzen, empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.