Versicherungslexikon G-K

Haftpflicht gewerblich

Betriebshaftpflicht

Ein Unternehmer haftet für alle Schäden, die er dritten zufügt in unbegrenzter Höhe. Wenn es z.B. draußen regnet oder schneit, muss der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass auf seinem Betriebsgelände niemand etwa durch Glätte zu Schaden kommt. Wird diese Verpflichtung fahrlässig übersehen, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden.

Weitere alltägliche Schäden sind z.B.:

  • Bei der Montage einer neuen Tür wird das Parkett beschädigt
  • Ein Aussendienstler schlägt beim Kundenbesuch eine Scheibe ein
  • Eine Werbeagentur verletzt fahrlässig Bildrechte, der Auftraggeber muss Schadenersatz bezahlen
  • Das Treppenhaus im Büro ist frisch gewischt. Es wurde aber versäumt ein Warnschild aufzustellen und ein Kunde rutscht aus und verletzt sich
  • usw.