Versicherungslexikon G-K

Haftpflicht

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflicht ist in § 823 Abs. 1 BGB verankert: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Schadensersatz verpflichtet" Da der Gesetzgeber keine Begrenzung für die Höhe des Schadenersatzes vorsieht, zählt die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungsformen.


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