Versicherungslexikon G-K

Haarwild

Kfz-Versicherung

Zusammenstoß mit Haarwild ist eine versicherte Gefahr in der Teilkaskoversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) ist, dass sich das Fahrzeug beim Zusammenstoß mit dem Haarwild noch in Bewegung befindet. Schäden, die bei einem geglückten Brems- oder Ausweichmanöver entstehen (zum Beispiel Schleudern, Abkommen von der Fahrbahn), werden nur von einer Vollkaskoversicherung ersetzt.

Die Kfz-Versicherung richtet sich bei der Definition von Haarwild nach  § 2 Bundesjagdgesetz. Es reicht vom Wisent bis zum Elch, vom Schwarzwild über Feldhasen und Schneehasen bis zum Murmeltier und endet bei Fischotter und Seehund. Kühe, Hunde oder Katzen sind Haus- oder Nutztiere und gehören nicht zum Haarwild. Hier besteht Haftung durch den Halter. Kann dieser nicht ermittelt werden, hilft nur eine Vollkaskoversicherung.

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