Versicherungslexikon G-K

Grundversorgung

Die gesetzlichen Versicherungsträger (gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) bieten in vielen Fällen nur die Wahrung der grundlegenden Lebensbedürfnisse. Diese Versorgung, die sich auf das Notwendigste beschränkt, wird als Grundversorgung bezeichnet. Meist reicht die Grundversorgung nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Diese Versorgungslücke kann durch den Abschluss einer zusätzlichen Privatversicherung geschlossen werden., z.B. einer privaten Zusatzkrankenversicherung oder ähnlichen Versicherungen.

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