Versicherungslexikon G-K

Grüne Karte

Kfz-Versicherung

Die "Grüne Karte" stellt einen internationalen Versicherungsnachweis dar. Die Kraftfahrt-Versicherer der meisten europäischen Länder und anderer Staaten haben sich dem sog. Grüne-Karte-System angeschlossen. Danach stellen die Versicherer als Haftpflicht-Deckungsnachweis grüne internationale Versicherungskarten für die Kraftfahrer ihres Landes aus und erkennen die grünen internationalen Versicherungskarten des anderen Landes als entsprechenden Nachweis an. Das System wurde im Jahre 1949 auf der Basis des Londoner Abkommens eingerichtet. Anstelle der grünen Karte erkennen die EG-Länder und bestimmte andere Länder das amtliche Kennzeichen der Fahrzeuge aus diesen Ländern auch als Nachweis über das Bestehen der Versicherung an. Im Rahmen des Grüne-Karte-Systems haben die Kraftfahrt-Versicherer eines jeden Landes ein Landesbüro gegründet, dem sie als Mitglied angehören. In Deutschland ist dieses Büro das "Deutsche Büro Grüne Karte e.V." mit Sitz in Hamburg. Das Büro des jeweiligen Besuchslandes ist verpflichtet, den von einem eingereisten ausländischen Kraftfahrer angerichteten Schaden zu regulieren. Ausländische Kraftfahrer ohne anerkannten Haftpflichtdeckungsnachweis, (zum Beispiel ohne Grüne Karte), müssen eine Grenzversicherung abschließen. Sie erhalten einen Grenzversicherungsschein (Farbe Rosa) zusammen mit einer für alle EU-Staaten und für die Schweiz gültig geschriebenen Grünen Karte als Versicherungsnachweis für das Bestehen einer Kfz-Versicherung.

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