Versicherungslexikon G-K
Grobe Fahrlässigkeit
Haftpflichtversicherung
Grobe Fahrlässigkeit ist ein Begriff des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts. Darunter versteht man das besonders schwere Außerachtlassen der verkehrsüblichen Sorgfalt. Grob fahrlässig ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und selbst das nicht beachtet wird, was jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein müsste. Im Einzelfall kann die Abgrenzung gegen einfache Fahrlässigkeit sehr schwierig sein.
Schäden, die ein Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentant vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, sind meist nicht versichert. Ausnahme: In der privaten Haftpflichtversicherung, sowie in der KFZ-Haftpflcihtversicherung sind auch Schäden versichert, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
