Versicherungslexikon G-K

Gliedertaxe

Unfallversicherung

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle , nach der in der privaten Unfallversicherung der Grad der Invalidität im Falle vollständigen Verlustes oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder Sinnessorgane festgelegt wird. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Gebrauchsunfähigkeit werden entsprechende Teilsätze anhand der Gliedertaxe ermittelt.