Versicherungslexikon G-K

Genesungsgeld

Unfallversicherung

Das Genesungsgeld ist ein Leistungsangebot der privaten Unfallversicherung, das nur in Verbindung mit einem Unfall-Krankenhaustagegeld versichert werden kann. Das Unfall-Krankenhaustagegeld wird für die Dauer eines unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes bis maximal zwei Jahre vom Unfalltag an gezahlt. Nach dem Krankenhausaufenthalt schließt das Genesungsgeld an. Dieses bezahlt die Unfallversicherung für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Unfall-Krankenhaustagegeld, längstens jedoch für 100 Kalendertage.