Versicherungslexikon G-K

Generationenvertrag

Rente und Vorsorge

Der Generationenvertrag stellt einen gesellschaftlichen Konsens zwischen der beitragszahlenden und der rentenberechtigten Generation dar: Die arbeitende Generation zahlt mit ihren Beiträgen die Renten in der Erwartung, dass die nachfolgende Generation die gleiche Verpflichtung für sie übernimmt. Dieser ungeschriebene Vertrag wird jedoch durch die aktuelle Bevölkerungsentwicklung (geringe Geburtenrate) ad absurdum geführt, weshalb eine private Vorsorge für die Rente eine Notwendigkeit geworden ist.