Versicherungslexikon G-K
Geltungsbereich
Private Krankenversicherung
Innerhalb Europas besteht bei einer privaten Krankheitskostenversicherung zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz (Europageltung). Darüber hinaus besteht weltweit im ersten Monat eines vorübergehenden Aufenthaltes Versicherungsschutz, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Ist über diesen Zeitraum hinaus eine Heilbehandlung im Ausland medizinisch notwendig, so besteht für längstens weitere zwei Monate Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person die Heimreise aus Gesundheitsgründen nicht antreten kann. Eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf das außereuropäische Ausland ist bei den meisten Anbietern der privaten Krankenversicherung durch besondere Vereinbarung möglich.

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