Versicherungslexikon G-K

Gehaltsumwandlung

Betriebliche Altersversorgung

Die Gehaltsumwandlung dient der Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung oder Pesnisonskasse). Der Gehaltsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird folgendermaßen abgeändert: Der Arbeitgeber hält vom Gehalt des Arbeitnehmers die Versicherungsbeiträge für die Direktversicherung zurück und überweist sie an das Versicherungsunternehmen. Obwohl der Arbeitgeber die Beiträge nicht finanziert, ist er wirtschaftlich gesehen derjenige, der die Beiträge aufbringt. Durch diese Vorgehensweise unterliegen die Gehaltsanteile, die der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung dienen, nur einer Pauschalversteuerung, sodass der Arbeitnehmer durch die Vereinbarung einer Gehaltsumwandlung erhebliche Steuerersparnisse hat.