Versicherungslexikon G-K
Gehaltsfortzahlung
Krankenversicherung
Während der ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber in der Regel den vollen Lohn bzw. das volle Gehalt. Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, endet die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber mit dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Um den Verdienstausfall ab dem 43. Tag abzufangen, sollte eine auf den persönlichen Bedarf abgestimmte Krankentagegeldversicherung innerhalb der Krankenversicherung abgeschlossen werden.
