Infos-Firmenrechtsschutz
Welche Leistungen können in der Firmen-Rechtsschutzversicherung versichert werden?
Privat-Rechtsschutz
Versichert den Antragsteller, Ehegatte und Kinder im Privaten Bereich.
Arbeits-Rechtsschutz
Versichert Familienangehörige als Angestellte in anderen Firmen und die Firma gegen Streitigkeiten mit ihren Mitarbeitern
Verkehrs-RS für alle KFZ
Versichert alle KFZ der Familienangehörigen sowie der Firma. (Ausnahmen siehe Bedingungswerk, z.b. Speditionen)
Wohnungs- und Grundstücks-RS für Wohn- und Gewerbeeinheiten
Versichert die private Wohneinheit (ganz gleich ob Wohnung oder Haus, ob gemietet oder Eigentum) sowie das Gewerbeobjekt.
Erweiterter Straf RS
Der erweiterte Straf-Rechtsschutz schützt Sie als Selbstständigen und Ihre Mitarbeiter auch bei dem Vorwurf, ein Vergehen vorsätzlich begangen zu haben. Nur wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt, sind die von der ARAG gezahlten Kosten zurückzuerstatten.
Sie selbst sind ferner versichert, wenn Sie in Strafverfahren als Zeuge auftreten müssen und die Gefahr einer Selbstbelastung besteht.
Versicherungs-Vertrags RS
Versicherungsschutz besteht sowohl für Versicherungsverträge,die im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichnetenselbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers stehen (z. B.Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung,Betriebshaftpflichtversicherung) als auch für personenbezogene Versicherungsverträge (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung,Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung), die derprivaten Vorsorge Selbständiger dienen.
Kein Versicherungsschutz besteht also für sonstige Versicherungsverträge, insbesondere soweit sie der Abwehr vonSchadenersatzansprüchen Dritter dienen.
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte des Selbständigen
Dieser Versicherungsschutz umfaßt die außergerichtliche undgerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen desVersicherungsnehmers aus schuldrechtlichen Verträgen, die dernicht berufsspezifischen Einrichtung und Erhaltung von Betriebsräumlichkeiten,also nicht unmittelbar dem Unternehmensziel dienen und somit nurNebengeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes sind.Hierunter fallen insbesondere Verträge, die in unmittelbaremZusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumendes Versicherungsnehmers und ihrer Einrichtungen stehen, zumBeispiel Erwerb, Reparatur von Beleuchtung, Büromöbel,Klimaanlage usw.; keine Hilfsgeschäfte in diesem Sinne sindhingegen z. B. der Erwerb/die Reparatur eines Backofens durcheinen Bäcker oder einer speziellen Grafik-Software durch einenArchitekten; hierbei handelt es sich um berufsspezifische Verträgeund nicht nur um bloße Hilfsgeschäfte.
Rechtsschutz für Erstberatung
Die ARAG vermittelt einen Anwalt über eine 0800 Nummer, der eine kostenlose Erstberatung durchführt, auch für Fälle die nicht vom Versicherungssutz eingeschlossen sind! Dieses Produkt kann auch einzeln abgeschlossen werden.
Inkassodienst für offene Rechnungen
Die NRV (Neue Rechtsschutzversicherung) bietet derzeit als einzige Versicherung diese Zusatzleistung an.
Ergänzungstarif
Fasst viele einzelne Rechtsschutzleistungen zu einem Paket zusammen.
Unter Ergänzungs-Rechtsschutz ist die Erweiterung des Kompakt-Rechtsschutzes für Selbständige um folgende Leistungen zu verstehen:
- Aufhebungsvereinbarungen: Der Arbeits-Rechtsschutz kann auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers als Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer von diesem und einem Arbeitnehmer unterschriebenen Aufhebungsvereinbarung ausgedehnt werden. Erstattet werden bis zu 500 Euro je Aufhebungsvereinbarung
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbstbewohnten Wohneinheiten und alle selbstgenutzten Gewerbeeinheiten des Versicherungsnehmers in Deutschland sowie für eine selbstbewohnte Wohneinheit im europäischen Ausland
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz auch für personenbezogene Versicherungsverträge des Versicherungsnehmers, die seiner privaten Vorsorge in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonst Selbständiger dienen
- Steuer-Rechtsschutz in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten für Ein-/Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten vorangehen
- Sozial-Rechtsschutz bereits für Widerspruchsverfahren, die den versicherten Verfahren vor deutschen Sozialgerichten vorangehen
- erweiterter Beratungs-Rechtsschutz in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten
In außergerichtlichen Angelegenheiten werden bis zu 500 Euro je Rechtsschutzfall übernommen; eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt;
Unterhaltsrechtliche Angelegenheiten werden von dieser Leistungserweiterung nicht erfasst - Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 2 n) ARB
für die strafrechtliche Verfolgung des Täters, wenn es für die versicherte Person als Opfer bestimmter Gewaltstraftaten (z.B. Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, erpresserischer Menschenraub) um deren Rechte als Nebenkläger und Verletzter geht; bei Streitigkeiten um Ansprüche aus dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungsgesetz, die sich aus einer solchen Gewaltstraftat ergeben, besteht Versorgungs-Rechtsschutz auch für die außergerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Person; - Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten (z.B. wegen der Vergabe von Kindergartenplätzen, der Einberufung zum Wehrdienst oder der Erteilung/Entziehung der Gewerbeerlaubnis);
kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus den Bereichen des Asyl-, Ausländer- und Sozialhilferechtes und im Zusammenhang mit Umweltschutz; - Daten-Rechtsschutz
für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, die der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonstiger Selbständiger verarbeitet hat oder hat verarbeiten lassen.