Infos-Firmenrechtsschutz
In welchen Fällen zahlt die Firmen-Rechtsschutzversicherung nicht?
Die Liste der Ausschlüsse ist gerade in der Rechtsschutzversicherung sehr lang und von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Deshalb sind hier nur einige der bekanntesten Ausschlüsse aufgeführt.
Die Versicherung leistet u.a. nicht bei Schäden
in ursächlichem Zusammenhang mit
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
- der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitzzu nehmen beabsichtigt
- der genehmigungspflichtigen und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben beabsichtigt
- Patent-, Urheber-, Marken-, Domain-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum
- mit einem Insolvenzverfahren, das über das Vermögen des Versicherungsnehmers eröffnet wurde oder eröffnet werden soll
- aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht
- aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz, Rechtsschutz in Ehesachen, Rechtsschutz in Unterhaltssachen oder erweiterter Beratungs-Rechtsschutz besteht
- wegen der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie wegen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben, es sei denn, dass es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt
- in Verfahren vor Verfassungsgerichten
- in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes
- in Asyl- und Ausländerrechtsverfahren