Infos-Firmenrechtsschutz

Firmenrechtsschutzversicherung - Extras, auf die man Wert legen sollte

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Firmenrechtsschutzversicherung - Extras auf die man Wert legen sollte.

Abhängig von der Betriebsart sind eine Vielzahl von zusätzlichen Einschlüssen vorstellbar, weshalb hier nur die am meisten verbreiteten aufgelistet werden.

erweiterter Strafrechtsschutz
Der erweiterte Straf-Rechtsschutz schützt Sie als Selbstständigen und Ihre Mitarbeiter auch bei dem Vorwurf, ein Vergehen vorsätzlich begangen zu haben. Nur wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt, sind die von der ARAG gezahlten Kosten zurückzuerstatten. Sie selbst sind ferner versichert, wenn Sie in Strafverfahren als Zeuge auftreten müssen und die Gefahr einer Selbstbelastung besteht.
 
Anti-Diskriminierungs-Rechtsschutz
Seit August 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland. Seitdem steigt das Risiko eines Rechtsstreits wegen tatsächlicher oder angeblicher Benachteiligung von Mitarbeitern, Bewerbern oder auch Kunden. Das zusätzliche Problem ist die Beweislast: Behauptet jemand, benachteiligt worden zu sein, muss allein das Unternehmen nachweisen, dass es nicht gegen das Gesetz verstoßen hat. Es geht um die personenbezogenen Merkmale Rasse und ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexuelle Identität. Mit dem ARAG Antidiskriminierungs-Rechtsschutz können Sie ohne finanzielles Risiko Ihre Unternehmensinteressen bei der Abwehr von Ansprüchen aus dem AGG wahren. Außergerichtlich und gerichtlich – und europaweit.

Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
In dieser Rechtsschutzart werden Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die unmittelbar die Einrichtung und Erhaltung Ihrer Geschäftsräume betreffen – aber nicht berufsspezifisch sind.
Wenn es z. B. zu einem Rechtsstreit wegen Kauf oder Reparatur von Büromöbeln, Beleuchtung, Telefon- oder Klimaanlagen  kommt.
Berufsspezifisches fällt nicht unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehört beispielsweise der Kauf eines Backofens von einem Bäcker oder die Anschaffung einer für den Beruf erforderlichen Grafiksoftware durch einen Architekten.

Rechtsschutz durch Erstberatung
Die ARAG Rechtsschutzversicherung bietet mit Ihren Tarif On-Tel die Möglichkeit über eine spezielle Rufnummer beziehungsweise das Internetportal der ARAG sofort einen Anwaltzu erreichen, der auch außerhalb der Bürozeiten berät.
Telefonisch oder online.
Dieser Rechtsschutz ist für Fälle, die Ihre Selbstständigkeit betreffen, gegen Beitragszuschlag abschließbar. (Derzeit nur bei ARAG Rechtsschutz. Auch als Einzelvertrag abschließbar)

Inkassodienst
Derzeit nur bei der NRV Rechtsschutzversicherung abschließbar

sh. auch hier